1.Geltungsbereich
(1) Für den Geschäftsverkehr von Marcel Diegelmann Software-Entwicklung, Hinterburg 13, 36093 Künzell (nachfolgend „Marcel Diegelmann“), gelten ausschließlich die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“). Auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird, sind diese AGB verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit Marcel Diegelmann im Sinne von § 14 BGB. Sie gelten ausschließlich für Vertragsbeziehungen zwischen Unternehmen und nicht für Verbraucher gemäß § 13 BGB. Der Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“ genannt.
(2) Von diesen AGB abweichende oder ergänzende Regelungen, insbesondere allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden nur mit ausdrücklich schriftlicher Bestätigung von Marcel Diegelmann Vertragsbestandteil.
2.Kostenvoranschlag, Angebot und Vertragsschluss
(1) Soweit nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet, sind Angebote von Marcel Diegelmann freibleibend. Die vom Kunden zur Verfügung gestellten Unterlagen, Informationen und Hilfsmittel bilden die Grundlage für die Erstellung des Angebots bzw. Kostenvoranschlages.
(2) Das Angebot bzw. der Kostenvoranschlag wird von Marcel Diegelmann nach bestem Wissen erstellt. Dabei kann jedoch keine Gewähr für die Richtigkeit übernommen werden. Sollten sich nach Auftragserteilung Kostenerhöhungen im Ausmaß von mehr als 10 % ergeben, so wird Marcel Diegelmann den Kunden davon unverzüglich verständigen. Handelt es sich um eine unvermeidliche Überschreitung der Kosten von weniger als 10 %, ist eine gesonderte Absprache nicht erforderlich und diese Kosten können ohne weiteres in Rechnung gestellt werden. Sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde, können Auftragsänderungen oder Zusatzaufträge zu angemessenen Preisen in Rechnung gestellt werden.
(3) Grundlage für den Vertragsschluss ist ein Angebot von Marcel Diegelmann. Der Kunde hat das Angebot auf die Vollständigkeit und Richtigkeit sowie Übereinstimmung mit seinen Anforderungen zu überprüfen. Der Vertrag kommt stets durch Annahme des Auftrags durch Marcel Diegelmann zustande. Das geschieht wahlweise durch Absendung eines formlosen Schreibens zur Bestätigung oder durch die Auftragsbestätigung eines Zeichnungsberechtigten von Marcel Diegelmann mittels E-Mail oder durch schlüssiges Handeln, indem dem Auftrag entsprochen wird, zum Beispiel bei einer laufenden Geschäftsbeziehung. Dies gilt ebenso für Aufträge von Kunden, denen kein Angebot von Marcel Diegelmann zugrunde liegt, zum Beispiel bei einer laufenden Geschäftsbeziehung zwischen den Vertragspartnern. Änderungen, der dem Angebot zugrunde liegenden Leistungsbeschreibung, sind nach Erteilung des Auftrags nur einvernehmlich möglich und können insbesondere zur Änderung von Preisen, Fristen und Terminen führen.
3. Preise und Zahlungsbedingungen
(1) Sämtliche Preisangaben verstehen sich als Nettopreise in Euro exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer sowie exklusive aller mit dem Versand oder der Installation entstehenden Kosten und Spesen, soweit nicht anders angegeben.
(2) Sämtliche Dienstleistungen von Marcel Diegelmann, insbesondere Supportleistungen, werden zu den am Tag der Leistungserbringung geltenden Vergütungssätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Sie werden während der Normalarbeitszeit erbracht.
(3) Anfallende Reisekosten und Spesen werden mit der Durchführung des Auftrages bzw. Erbringung der Dienstleistung dem Kunden, sofern nicht anders vereinbart, zusätzlich zum vereinbarten Preis in Rechnung gestellt. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit. Eine Verrechnung für die Leistungen erfolgt je angefangene Viertelstunde.
(4) Für in der Lieferung enthaltene Softwarekomponenten Dritter gelten die am Tag der Lieferung gültigen Vergütungssätze von Marcel Diegelmann.
(5) Vor der Leistungserbringung ist Marcel Diegelmann jederzeit berechtigt die Leistung einer Anzahlung oder die Beibringung von sonstigen Sicherheiten durch den Kunden in angemessener Höhe zu verlangen.
(6) Soweit mit dem Kunden keine andere Vereinbarung getroffen wurde, wird die Vergütung für einmalige Leistungen nach der Leistungserbringung und für laufende Leistungen jährlich im Voraus verrechnet. Rechnungen sind nach Erhalt spesen- und abzugsfrei zur Zahlung fällig. Der Rechnungsversand erfolgt per E-Mail. Bei Teillieferungen sind Teilrechnungen stets zulässig.
(7) Wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen ist der Kunde nicht berechtigt, Zahlungen zu verweigern oder zurückzuhalten.
(8) Eine Aufrechnung gegen Ansprüche von Marcel Diegelmann mit Gegenforderungen, welcher Art auch immer, ist ausgeschlossen.
4.Zahlungsverzug und Eigentumsvorbehalt
(1) Die gesetzlichen Verzugszinsen für Unternehmer gemäß § 288 Absatz 2 BGB werden bei Zahlungsverzug verrechnet. Entstehen durch diesen Zahlungsverzug zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendige Mahn- und Inkassospesen, so ist der Kunde verpflichtet diese zu ersetzen. Marcel Diegelmann behält sich die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens vor.
(2) Wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt, tritt im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen ein Terminverlust ein. Mit Eintritt des Terminverlustes wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort zur Zahlung fällig. Bis die gesamte Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist, steht bei Terminverlust Marcel Diegelmann das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware, beispielsweise Computerprogramme, ohne Rücktritt vom Kaufvertrag in Verwahrung zu nehmen bzw. zurückzubehalten. Zusätzlich können die laufenden Arbeiten vorläufig eingestellt werden.
(3) Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises behält sich Marcel Diegelmann das Eigentumsrecht an den dem Kunden gelieferten Computerprogrammen, Waren und allen sonstigen hierzu zur Verfügung gestellten Unterlagen vor.
5. Leistungsumfang und Mitwirkungspflicht des Kunden
(1) Soweit nichts anderes vereinbart wurde, ergibt sich der Umfang der von Marcel Diegelmann zu erbringenden Lieferungen und Leistungen aus dem Angebot bzw. der darin enthaltenen Leistungsbeschreibung.
(2) Marcel Diegelmann schuldet die fachgerechte Ausführung nach dem allgemein anerkannten Regeln der Technik. Wenn dadurch keine Beeinträchtigung der Leistungen zu erwarten ist, ist Marcel Diegelmann bei der Erbringung seiner Leistungen berechtigt, die zur Erbringung der Leistung eingesetzten Einrichtungen nach freiem Ermessen zu ändern. Der Einsatz von Subunternehmern ist jederzeit zulässig.
(3) Die Lieferungen und Leistungen von Marcel Diegelmann sind stets teilbar, wie etwa Projekt-Meilensteine oder Sprints.
(4) Der Kunde ist verpflichtet, Marcel Diegelmann laufend bei der Erbringung seiner Leistungen im erforderlichen Maß zu unterstützen und mitzuwirken. Die für die Erbringung seiner Leistung benötigten Informationen sind vom Kunden schriftlich mitzuteilen und alle Leistungen beizustellen. Das sind zum Beispiel die Bereitstellung eines Ansprechpartners zur Projektkoordination, die Zurverfügungstellung von Dokumentationen, Materialien und Einrichtungen, die Abstimmung zu Details des Auftrags sowie die Abnahme von Leistungen bzw. Teilleistungen. Die vom Kunden beigestellten Informationen und Leistungen sind von ihm selbst auf deren Tauglichkeit, Richtigkeit und Rechtmäßigkeit zu prüfen.
6.Lieferung und Abnahme
(1) Der Kunde ist zur Abnahme der von Marcel Diegelmann zur Verfügung gestellten Lieferungen und Leistungen verpflichtet.
(2) Wenn die Abnahme mit Abnahmeprotokoll bestätigt wird, die installierte Lieferung oder Leistung operativ beim Kunden oder dessen Endkunden in Betrieb genommen wurde oder spätestens 14 Tage nach der erfolgten Installation, gilt die Leistung zum frühesten der vorgenannten Zeitpunkte als abgenommen, sofern Installationsleistungen von individuell erstellten Computerprogrammen vereinbart sind. Die Leistungen von Marcel Diegelmann gelten automatisch als vom Kunden abgenommen bei nicht rechtzeitiger Abnahme bzw. Rüge.
(3) Der Kunde ist berechtigt im Rahmen der Gewährleistung ausreichend dokumentierte wesentliche Mängel durch Marcel Diegelmann beheben zu lassen. Marcel Diegelmann bemüht sich um ehest mögliche Mängelbehebung. Eine definierte Behebungszeit kann dabei nicht garantiert werden. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Abnahme von Leistungen oder Lieferungen wegen unwesentlicher Mängel abzulehnen.
(4) Umstände, die außerhalb der Einflussmöglichkeiten von Marcel Diegelmann liegen, wie höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren, entbinden Marcel Diegelmann von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten ihm eine Neufestsetzung der vereinbarten Lieferfrist.
(5) Die Kosten und das Risiko der Lieferung trägt der Kunde. Die Gefahr der Löschung bzw. der Veränderung der Daten beim Download und beim Versand via Internet geht für Daten mit dem Überschreiten der Netzwerkschnittstelle von Marcel Diegelmann auf den Kunden über. Wenn mit Echtdaten zum Test auf der zur Verfügung gestellten Anlage im Echtbetrieb gearbeitet wird, trägt der Kunde ferner die Gefahr und ihn trifft die Pflicht zur Sicherung.
(6) Erfüllungsort ist der Sitz von Marcel Diegelmann.
7. Unmöglichkeit der Leistung, Verzug und Rücktritt
(1) Marcel Diegelmann wird dem Kunden sofort anzeigen, wenn sich bei der Durchführung des Auftrages herausstellt, dass die Erbringung der Leistung tatsächlich oder juristisch unmöglich ist. Die Ausführung kann abgelehnt und vom Auftrag zurückgetreten werden, wenn der Kunde die Leistungsbeschreibung nicht dahingehend ändert bzw. dieser nicht die Voraussetzung schafft, dass die Ausführung bzw. Erbringung der Leistung möglich wird. Marcel Diegelmann ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn die Unmöglichkeit der Ausführung die Folge eines Säumnisses des Kunden ist oder durch eine nachträgliche Änderung der Leistungsbeschreibung durch den Kunden hervorgerufen wird. Sämtliche dadurch entstandenen Kosten und Spesen sind vom Kunden zu ersetzen.
(2) Die Einhaltung der vereinbarten Lieferfristen und -termine wird nach Möglichkeit von Marcel Diegelmann angestrebt. Sie sind unverbindlich und verstehen sich immer als voraussichtlicher Zeitpunkt der Bereitstellung sowie der Übergabe an den Kunden, falls sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.
(3) Von Marcel Diegelmann nicht zu vertreten sind Lieferverzögerungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellte Unterlagen des Kunden entstehen. Sie können nicht zum Verzug von Marcel Diegelmann führen. Daraus resultierende Mehrkosten trägt der Kunde.
(4) Ein Vertragsrücktritt durch den Kunden aufgrund von Lieferverzug ist nur unter Setzung einer angemessenen, mindestens 4-wöchigen, Nachfrist möglich. Dieser ist mittels eingeschriebenen Briefs geltend zu machen. Das Recht zum Rücktritt bezieht sich nur auf den Lieferungs- oder Leistungsteil, bezüglich dessen Verzug vorliegt.
(5) Stornierungen durch den Kunden sind nur mit schriftlicher Zustimmung von Marcel Diegelmann möglich. Dieser ist berechtigt die erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten zu verrechnen, wenn er mit dem Storno einverstanden ist.
8.Gewährleistung
(1) Das Recht auf Gewährleistung ist auf 6 Monate ab Abnahme gemäß Ziffer 6 dieser AGB beschränkt.
(2) Das Vorliegen von Mängeln ist vom Kunden nachzuweisen. Das gilt insbesondere für das Vorliegen des Mangels zum Zeitpunkt der Abnahme.
(3) Die Durchsetzung des Rechts auf Gewährleistung ist abhängig davon, dass Mängel unverzüglich oder zumindest innerhalb von 14 Tagen nach ihrem erstmaligen Erkennen schriftlich gemeldet werden und durch Marcel Diegelmann reproduzierbar sind. Eine Behebung von Mängeln in angemessener Frist erfolgt bei gerechtfertigter Mängelrüge. Der Kunde muss Marcel Diegelmann alle zur Untersuchung und Mängelbehebung erforderlichen Maßnahmen ermöglichen. Im Falle der Gewährleistung ist Marcel Diegelmann berechtigt, den Gewährleistungsbehelf, wie zum Beispiel Verbesserung, Austausch, Preisminderung oder Wandlung, nach eigener Wahl selbst zu bestimmen. Verdeckte Mängel sind ebenfalls binnen 14 Tagen ab Erkennbarkeit schriftlich zu rügen. Alle Mängel oder Schäden, welche der Kunde mit der Sorgfalt eines ordentlichen Unternehmers bei entsprechender Kontrolle erkennen müsste, unterliegen der Rügeverpflichtung. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist bei nicht rechtzeitiger Rüge der Mängel durch den Kunden ausgeschlossen.
(4) Marcel Diegelmann ist berechtigt dem Kunden die mit den für Verifizierung und Fehlerbehebung entstandenen Aufwendungen zu den jeweils gültigen Vergütungssätzen zu verrechnen, sofern ein behaupteter Mangel nach entsprechender Untersuchung Marcel Diegelmann nicht zuzuordnen ist und der Kunde dies hätte erkennen können. Dies gilt auch für die Behebung von Mängeln, die durch Ergänzungen, Programmänderungen oder sonstigen Eingriffe, die vom Kunden selbst oder von dritter Seite vorgenommen worden sind, verursacht wurden.
(5) Für Fehler, Schäden oder Störungen, die auf unsachgemäße Bedienung, geänderte Betriebssystemkomponenten, Schnittstellen, anormale Betriebsbedingungen, insbesondere Abweichungen von den Installations- und Lagerbedingungen, sowie auf Transportschäden zurückzuführen sind, ist das Recht auf Gewährleistung ausgeschlossen.
(6) Ebenso entfällt jegliche Gewährleistung durch Marcel Diegelmann für Computerprogramme, die durch Mitarbeiter des Kunden bzw. Dritte ab der Abnahme nachträglich verändert werden.
(7) Ist Gegenstand des Auftrags die Änderung oder Ergänzung bereits bestehender Computerprogramme, dann bezieht sich die Gewährleistung nur auf die Änderung oder Ergänzung. Die Gewährleistung für das ursprüngliche Programm lebt dadurch nicht wieder auf.
(8) Für Soft- oder Hardwareprodukte Dritter gelten die jeweiligen Garantiebedingungen des Herstellers. Garantieansprüche gegen Marcel Diegelmann für überlassene Soft- oder Hardwareprodukte Dritter sind ausgeschlossen.
9.Haftung und Schadenersatz
(1) Soweit der Schaden nicht durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurde, sind Schadenersatzansprüche gegen Marcel Diegelmann ausgeschlossen. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet Marcel Diegelmann ausschließlich für Personenschäden. Die Haftung verjährt in 6 Monaten ab Kenntnis des Kunden von Schaden und Schädiger, bzw. nach 3 Jahren ab der Verletzungshandlung. Eine Beweislastumkehr gemäß § 1298 ABGB findet keine Anwendung. Marcel Diegelmann schuldet bei der Erstellung und Pflege von Computerprogrammen die branchenübliche Sorgfalt. Software kann technisch nicht fehlerfrei erstellt werden. Das ist bei der Feststellung des Verschuldens zu berücksichtigen.
(2) Marcel Diegelmann haftet nicht für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn, unterbliebene Einsparungen, Zinsverluste, Vermögens- und Folgeschäden, Schäden aus Ansprüchen Dritter sowie für den Verlust von Programmen, Daten und deren Wiederherstellung.
(3) Sofern eine Strafzahlung zulasten von Marcel Diegelmann vereinbart wurde, unterliegt diese dem richterlichen Mäßigungsrecht. Die Geltendmachung von über die Strafzahlung hinausgehendem Schadenersatz ist ausgeschlossen.
(4) Marcel Diegelmann haftet nicht für den Inhalt übermittelter Daten oder für den Inhalt von Daten, die durch Dienste von Marcel Diegelmann zugänglich sind.
10.Geheimhaltung und Datenschutz
(1) Sofern Marcel Diegelmann zur Ausführung seiner Tätigkeit vertrauliche Informationen über den Auftraggeber und dessen Kunden erhält, verpflichtet sich Marcel Diegelmann diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben. Überlassene Unterlagen sind nach Erbringung einer Leistung von Marcel Diegelmann unaufgefordert zurückzugeben bzw. zu löschen.
(2) Die Geheimhaltung gilt auch über die Beendigung der Zusammenarbeit hinaus.
(3) Marcel Diegelmann wird seine Mitarbeiter und sonstige von ihm eingesetzte Dritte ebenso auf die Einhaltung der vorgenannten Bestimmungen verpflichten.
(4) Personenbezogene Daten werden von Marcel Diegelmann im Einklang mit den Vorgaben der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie den sonstigen anwendbaren Datenschutzbestimmungen verarbeitet. Ergänzende Informationen finden sich in der Datenschutzerklärung unter moeszler.de/datenschutz.html
11.Nutzungsrechte
(1) Marcel Diegelmann bzw. dessen Lizenzgebern stehen alle Rechte an den erbrachten Leistungen, wie zum Beispiel Computerprogrammen, Softwarelösungen, Dokumentationen, Konzepte, zu. Dem Kunden räumt Marcel Diegelmann nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung ein nicht-exklusives, zeitlich unbeschränktes Recht ein, die vereinbarten Leistungen und Computerprogramme nach den dort festgelegten Spezifikationen sowie nach Maßgabe des geltenden Urheberrechts in seinem Geschäftsbetrieb für eigene Zwecke zu nutzen. Das Recht zur Sublizenzierung oder die Weitergabe bzw. Übertragung an Dritte bzw. verbundene Unternehmen des Kunden ist nicht umfasst, sofern nicht anders vereinbart.
(2) In Bezug auf Computerprogramme ist Nutzen jedes dauerhafte oder vorübergehende ganze oder teilweise Vervielfältigen (Kopieren) durch Laden, Anzeigen, Ablaufen, Übertragen oder Speichern der Programme und Daten zum Zwecke ihrer Ausführung. Sofern dies für die künftige Benutzung des Programms, der Daten oder des Gesamtsystems erforderlich ist, gehört dazu auch die Ausführung der genannten Handlungen zum Zwecke der Beobachtung, Untersuchung oder zum Test der überlassenen Computerprogramme, ferner die Erstellung von Sicherungskopien des überlassenen Computerprogramms und den darin enthaltenen Daten.
(3) Der Anspruch des Kunden auf Herausgabe von offenen Daten, wie zum Beispiel des Quellcodes oder Design-Daten, ist von der Nutzung im Sinne der Ziffer 11.2 grundsätzlich und ausdrücklich ausgenommen. Eine marktübliche Vergütung durch den Kunden, die einvernehmlich festgelegt wird, ist Voraussetzung für die Herausgabe des Quellcodes und/oder weiterer offener Daten.
(4) Der Kunde ist berechtigt, die überlassenen Computerprogramme mit anderen Computerprogrammen zu verbinden. Weitergehende Änderungen bzw. Bearbeitungen der Programme sowie Fehlerkorrekturen sind auf das gesetzlich unverzichtbare Minimum beschränkt. Der Umfang darf nicht über die notwendige bestimmungsgemäße Nutzung hinausgehen. Eine Rückübersetzung, zum Beispiel Dekompilierung, des Programmcodes in eine andere Darstellungsform ist untersagt.
(5) Es werden keine Rechte, insbesondere Miturheberrechte, durch die Mitwirkung des Kunden bei der Herstellung der Computerprogramme oder der Konzepte erworben.
(6) Verstöße gegen die obigen Bestimmungen haben Schadenersatz zur Folge.
12.Schlussbestimmungen
(1) Diese AGB und alle damit zusammenhängenden Streitigkeiten unterstehen ausschließlich deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG) und Kollisionsnormen des internationalen Privatrechts.
(2) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen AGB ist Rotenburg a.d. Fulda. Marcel Diegelmann ist zudem auch berechtigt, am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
(3) Die Bekanntgabe von Änderungen dieser AGB werden dem Kunden schriftlich bzw. per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen können jederzeit erfolgen. Die Anpassungen erlangen vier Wochen nach Bekanntgabe ihre Rechtsgültigkeit für alle gegenwärtigen Geschäftsbeziehungen mit dem Kunden, sofern der Kunde der Änderung nicht innerhalb dieser Frist schriftlich widerspricht.
(4) Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der Schriftformklausel.
(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB teilweise bzw. vollständig rechtsunwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit oder Durchführbarkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gemäß Inhalt und Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahekommt.
Stand September 2024